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Organisation
Rückblick

Seit den 1970er Jahren führten der Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. und die Umweltstiftung WWF-Deutschland (World Wide Fund for Nature) jeweils eigene Kranichschutz-Projekte in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg durch. Im östlichen Deutschland haben die Mitglieder des „Arbeitskreises zum Schutz vom Aussterben bedrohter Tierarten in der DDR" im gleichen Zeitraum ein Netzwerk zur Überwachung der Kranichbrut und Rast entwickelt und betreut. Nach der Wiedervereinigung gründeten die ost- und westdeutschen Kranichschützer gemeinsam mit der Lufthansa Umweltförderung 1991 die Arbeitsgemeinschaft „Kranichschutz Deutschland". 1996 wurde die gemeinnützige Kranichschutz Deutschland GmbH mit dem NABU und dem WWF als Gesellschafter gegründet. Seit 2017 ist der NABU der alleinige Gesellschafter von Kranichschutz Deutschland. Das Zentrum heißt seitdem NABU-Kranichzentrum. Ihr Ziel ist es - neben der Öffentlichkeitsarbeit - dem Kranich eine sichere Brutheimat sowie störungsfreie Sammel- und Rastplätze in Deutschland zu erhalten und zum internationalen Kranichschutz beizutragen.

Unsere gemeinsame Aufgabe

Kraniche sind heute überall durch Lebensraumzerstörung bedroht. Als wandernde Tierart können sie nur durch grenzübergreifende Konzepte, z.B. internationale Abkommen wie die "Bonner Konvention" (Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten), Gesetze und Zusammenarbeit, dauerhaft geschützt werden.

In Ost- und Südeuropa sowie in Nordafrika muss für den Schutz der Überwinterungsplätze gesorgt werden. Die Bemühungen um sichere Winterquartiere außerhalb Deutschlands beginnen bereits in Lothringen, wo kleinere Trupps häufig die kalte Jahreszeit verbringen. Die Bewahrung traditioneller Landnutzungen wie in den "Dehesas" und in Osteuropa ist angesichts der fortschreitenden Entwicklung einer intensiven Landwirtschaft eine gemeinsame, europäische Aufgabe.

Kranichschutz ist Gesetz

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung und nach entsprechenden Ländergesetzen ist sowohl das Betreten der Kranichbrutgebiete als auch das Aufsuchen der Nahrungs- und Sammelplätze von Kranichen verboten. Ausnahmegenehmigungen für Naturschutzzwecke können die zuständigen Behörden erteilen. Die hier gezeigten Fotos wurden mit einer entsprechenden Erlaubnis erstellt.

Es gibt aber vielfältige Möglichkeiten, Kraniche von Straßen und Feldwegen aus zu beobachten, ohne sie dabei zu stören. Jeder, der sich an diese Gebote hält, trägt zum Schutz der großen Vögel bei. Dort, wo Kraniche gelernt haben, dass Menschen für sie keine Gefahr bedeuten, lassen sie sich mitunter auch aus relativ geringer Entfernung ausgiebig beobachten.

© Kranichschutz Deutschland 2017-2020

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