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Fotohütten
Sie wollen den Kranichen ganz nahe kommen?

Mieten Sie ein Fotoversteck und werden Sie für die Kraniche unsichtbar!

Während der Rastzeiten stellen wir seit 2004 im Bereich der Günzer Vogelwiesen, 4 km westlich vom NABU-Kranichzentrum, Fotoverstecke zur Verfügung, die jeweils von einer Person genutzt werden können.

Die Fotohütten stehen auf bzw. an einer Ablenkfütterungsfläche für Kraniche. Durch den Einsatz von Kranich-Rangern versuchen wir Störungen zu verhindern, so dass sich meistens eine Vielzahl von Kranichen hier aufhält. Im Herbst sind besonders im Oktober viele Kraniche auf der Fläche anzutreffen. Seit einigen Jahren sind oft schon im September Kraniche anwesend. Es sind dann meist weniger und es ist eher Ende September zu empfehlen. Eine Garantie kann es verständlicherweise nicht geben. 

Aufstellzeiten: 15. März bis 31. März sowie Ende September und Oktober

© Dr. Günter Nowald
Ein Tag mit den Kranichen schenken

In Ihrem Verwandten- bzw. Bekanntenkreis gibt es Naturfotografen und Sie suchen schon immer nach einem ganz besonderem Geschenk? Wie wäre es denn mit einem Gutschein in Höhe von 95,00 € für ein Fotoversteck zur Kranichbeobachtung?

Die Bestellung ist per Post, Email, Fax, Telefon oder in unserem Online-Shop möglich.

Buchung der Fotohütten

Im NABU-Kranichzentrum können Sie die Fotoverstecke mieten.

Anmeldezeiträume:

Frühjahrsrast - ab dem 15. September des Vorjahres
Herbstrast - ab dem 15. Januar des jeweiligen Jahres

Der Beitrag für 1 Person pro Hütte und Tag beträgt 95 €

Die Bezahlung erfolgt vorab per Überweisung, wenn Sie von uns die entsprechend Aufforderung dazu erhalten. Der Erlös aus den Fotohütten kommt der Ablenkfütterung für Kraniche zugute.

© Dr. Günter Nowald
Verbindliche Verhaltensregeln

Der Nutzer erklärt sich für die Belegung des Fotoverstecks „Günzer Vogelwiesen“ bereit, folgende Regeln einzuhalten:

 

  1. Die Nutzung des Fotoverstecks erfolgt auf eigene Gefahr. Das Fotoversteck hat folgende Abmaße: Länge: 2,30 Meter Breite: 1,40 Meter Höhe: 1,40 Meter
  2. Das Fotoversteck ist morgens vor Sonnenaufgang zu betreten und darf erst nach Sonnenuntergang verlassen werden. Ein Heraustreten aus dem Versteck am Tage bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Mitarbeiter des NABU-Kranichzentrums – bitte anrufen: 038323-80540.
  3. Der zur Verfügung gestellte Mais darf nicht in den Abendstunden gestreut werden, sondern ausschließlich am Morgen. Das gilt auch für mitgebrachtes Kranichfutter.
  4. Von 21:00 Uhr bis zum morgentliche Bezug der Hütte darf die Fläche aus Sicherheitsgründen (Jagd) nicht betreten werden.
  5. Kommen Sie mit Ihrem Gesicht nicht zu dicht an ein geöffnetes Fenster (Fotoluke), da die helle Haut das Licht stark reflektiert. Das Hinausstrecken von Körperteilen, Objektiven (mehr als 5 cm über den Fensterrahmen hinaus), Kleidung oder sonstigen Gegenständen ist zu unterlassen. Die Verwendung von Bohnensäcken ist untersagt. Objektive sind nur langsam zu bewegen.
  6. Es darf kein Fotoequipment ausserhalb des Fotoverstecks sein (z.B. getarnte Kamera mit Funkauslöser).
  7. Öffnen Sie jeweils nur ein Fenster, damit die Kraniche nicht beunruhigt werden. Wenn Sie von einem anderen Fenster aus fotografieren möchten, müssen Sie zuerst das vorherige Fenster ganz schließen, bevor Sie das neue Fenster öffnen. Bitte immer langsam und nicht ruckartig öffnen oder schließen.
  8. Das Betreiben von lauten Tonträgern sowie laute Unterhaltung sind nicht gestattet. Vermeiden Sie zudem jedwedes Entstehen von Geräuschen (wie z.B. Stühlerücken, Poltern durch herab- oder umfallende Gegenstände, Husten oder Niesen etc.)
  9. Das Betreiben von Wärmequellen und das Entfachen von offenem Feuer sind auch zu Ihrer eigenen Sicherheit verboten. In der Hütte besteht absolutes Rauchverbot.
  10. Zur Verrichtung der Notdurft ist der bereitstehende Eimer oder eine eigene Urinflasche zu benutzen. Die Entsorgung erfolgt beim Verlassen des Fotoverstecks am Abend durch den Nutzer selbst (vgl. Punkt 1).
  11. Achten Sie auf die Rutschgefahr bei Feuchtigkeit am Hüttenboden.
  12. Das Fotoversteck ist in einwandfreiem Zustand zu verlassen, der Müll ist mitzunehmen, der Hüttenboden ist mit dem bereitstehenden Besen gründlich auszufegen, Fenster und Türe sind zu schließen und der Schlüssel ist am nächsten Morgen bis spätestens 12 Uhr im Kranich-Informationszentrum abzugeben.
  13. Eventuelle Schäden am Fotoversteck sind dem NABU-Kranichzentrum unmittelbar bei der Schlüsselrückgabe mitzuteilen, damit die nachfolgenden Nutzer ein funktionsfähiges Fotoversteck vorfinden.
  14. Für mut- und böswillig herbeigeführte Schäden an den Fotohütten hat der Nutzer die Kosten für die Herstellung des Ausgangszustandes zu tragen.

Leider haben wir immer wieder schlechte Erfahrungen mit einigen Fotografen machen müssen (vgl. Punkt 4 und nachfolgendes Foto). Aus diesem Grund erheben wir bei Nichtbeachtung der o.g. Regeln ab sofort eine Gebühr von 500,- €, um durch einen erhöhten Fütterungsaufwand eine entsprechende Störung zu kompensieren. Mit dieser Regelung erklärt sich der Mieter der Fotohütte bei Abschluss des Vertrags einverstanden. Zusätzlich erhält jeder Fotograf, von dem Störungen der Kraniche durch Nicht-Einhaltung der oben aufgeführten Verhaltensregeln ausgehen, ein unbefristetes Verbot zur Nutzung der Fotoverstecke. Gleiches gilt für Mieter, die für Sachbeschädigungen an den Fotohütten verantwortlich sind.

Bitte bedenken Sie bereits vor der Buchung, ob Sie gesundheitlich einen Ansitz in einem kleinen Fotoversteck auf sich nehmen möchten und können (z. B. Menschen mit Platzangst, Diabetes oder Magen-Darmbeschwerden). Sie können die Hütte während des Tages i.d.R. nicht verlassen (vgl. Punkt 2 und 3).

© Frans Hoogland
© Kranichschutz Deutschland 2017-2020

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