In Deutschland gilt ein "Verschlechterungsverbot" für Natur und Landschaft, wodurch jeder Eingriff in die Landschaft geprüft und falls genehmigt durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden muss. Eingriffe in die Landschaft sind zum Beispiel der Bau einer Straße oder die Errichtung von Industrieanlagen.
Die Arbeitsgemeinschaft Kranichschutz Deutschland trägt durch ihr deutschlandweites Monitoring von brütenden und rastenden Kranichen zum Flächenschutz bei. Mithilfe der Daten können im Falle von geplanten Eingriffen fundierte Stellungnahmen abgegeben werden.