In Deutschland gilt ein "Verschlechterungsverbot" für Natur und Landschaft, wodurch jeder Eingriff in die Landschaft geprüft und falls genehmigt durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden muss. Eingriffe in die Landschaft sind zum Beispiel der Bau einer Straße oder die Errichtung von Industrieanlagen.
Die Arbeitsgemeinschaft Kranichschutz Deutschland trägt durch ihr deutschlandweites Monitoring von brütenden und rastenden Kranichen zum Flächenschutz bei. Mithilfe der Daten können im Falle von geplanten Eingriffen fundierte Stellungnahmen abgegeben werden.
Neue Standards für Kranich-Brutgewässer
Erneuerbare Energien werden in Deutschland ausgebaut. Wird ein Wind- oder Solarpark dort gebaut, wo es bekannte Brutplätze von Kranichen gibt, müssen diese zumindest ausgeglichen werden. Hierfür wird in der Nähe des Brutplatzes mindestens ein neues Bruthabitat geschaffen, z.B. durch die Renaturierung eines trockenen Feuchtgebietes.
Leider sind die Ansprüche von Kranichen an ein Bruthabitat hoch. Um die Behörden zu unterstützen, haben Mitarbeiter der KRANICHWELTEN gemeinsam mit dem Vorstand der Landesarbeitsgruppe Kranichschutz MV nun Standards für die Anlage einer solche Ausgleichsmaßnahme entwickelt. Hierdurch soll verhindert werden, dass Habitate geschaffen werden, die für den Kranich unbrauchbar sind.
In Absprache mit den Behörden startet Kranichschutz Deutschland erstmals in MV 2026 ein Monitoring der bereits geschaffenen Bruthabitate. Die Ergebnisse sollen zeigen, wie erfolgreich die Ausgleichsmaßnahmen bisher waren, und gleichzeitig auch zur Anpassung der Standards dienen.
Das Dokument stehen allen Behörden und Vorhabensträgern kostenfrei zur Verfügung. Für eine Spende sind wir dankbar!