Kraniche als Bodenbrüter sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Sie müssen sich, ihr Gelege und die Jungen vor Feinden wie Füchsen und Wildschweinen, aber auch vor dem Menschen schützen. Deshalb bauen sie ihre Nester in etwa 30 cm tiefem Wasser.
Störungen an Brutplätzen werden in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt durch gesetzliche Regelungen zu Horstschutzzonen verringert. Auch in anderen Bundesländern gilt ein allgemeiner Niststättenschutz.
Für die Einhaltung der Horstschutzzone ist es notwendig, den Brutstandort der Kranichpaare zu kennen. Daher führt Kranichschutz Deutschland mit zumeist ehrenamtliche Gebietsbetreuer und Helfer ein intensives Brutmonitoring durch. Die aktuellen Standorte der Kranichbrutplätze werden jährlich an die zuständigen Behörden, v.a. Forstämter, gemeldet.